120 Scenic° Scenic° 121 Reisebedingungen der Scenic Cruises International GmbH Gültig für Hochseekreuzfahrten, Flusskreuzfahrten (Pauschalreisen) (Deutschland) Lieber Reisegast, bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch. Diese finden Anwendung auf alle Buchungen ab dem 1.März 2021 und regeln, soweit wirksam vereinbart, das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Scenic Cruises International GmbH (nachfolgend abgekürzt „SCENIC“) in Ergänzung zu den gesetzlichen Bestimmungen. Für Flugleistungen gelten ergänzend die Beförderungsbedingungen des ausführenden Luftfahrtunternehmens, bei regulären Linienflügen mit internationalen Linienfluggesellschaften auch die Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB), die in Ihrem Reisebüro zur Verfügung stehen oder im Internet abrufbar sind. Vor Abschluss eines Pauschalreisevertrages müssen wir Sie nach der gesetzlichen Regelung sowohl über Einzelheiten zu Ihrer Pauschalreise, die erheblich sind, als auch über Ihre Rechte nach der EU-Richtlinie 2015/2302 unterrichten. • D ie Informationen zu Ihrer Pauschalreise können Sie den allgemeinen und den konkreten Leistungsbeschreibungen der Reise und diesen Reisebedingungen entnehmen. • Z u Ihren Rechten gemäß der EU-Richtlinie 2015/2302 finden Sie am Ende dieser Reisebedingungen das dafür vorgeschriebene Formblatt. Nehmen Sie bitte insbesondere Folgendes zur Kenntnis: • Sollten Sie Ihre Reise aus irgendeinem Grund stornieren, kommen Stornierungsgebühren zur Anwendung. In Fällen, in denen die vorliegenden Reisebedingungen dies vorsehen, kann Ihre Buchung auch von uns storniert werden. • S ie können Ihre Buchung ändern, jedoch fällt hierfür eine Gebühr an. Ihre Buchung kann auch durch uns geändert werden, falls dies notwendig ist. • W ir empfehlen Ihnen eine Reiseversicherung abschliessen, die Ihren Bedürfnissen entspricht. • W ir sind gemäss den Inhalten der vorliegenden Buchungsbedingungen für Ihre Pauschalreise verantwortlich und zahlen Ihnen bei Leistungsstörungen gegebenenfalls eine Entschädigung. § 1 ALLGEMEINES Die nachstehenden Reisebedingungen bilden zusammen mit den allgemeinen Informationen und Leistungsbeschreibungen der Reisen in unserer Reisebroschüre Ihren Vertrag mit Scenic Cruises International GmbH, Telefon 0800 554 1415, E-Mail: info@scenic.eu, im Folgenden mit „SCENIC“ bezeichnet, mit eingetragener Geschäftsadresse in Wallbrunnstrasse 24, 79539 Lörrach, Deutschland. SCENIC führt Flusskreuzfahrt- und Seekreuzfahrtreisen sowie Landleistungen (begleitete Tours) nach Maßgabe der folgenden Bedingungen unter den Marken Scenic Luxury Cruises & Tours und Emerald Cruises durch. Sämtliche Bezugnahmen in den vorliegenden Reisebedingungen auf „Urlaubsreise“, „Buchung“, „Kreuzfahrt“, „Reise/Tour“ oder „Arrangements“ beziehen sich auf diese Reiseleistungen, sofern nichts anderes angegeben ist. In den vorliegenden Reisebedingungen sind/ist mit „Reisegast“, „Passagier“, „Sie“ und „Ihre“ alle/jede in der Buchung genannte/n Person/en (einschliesslich aller Personen, die zu einem späteren Zeitpunkt hinzugefügt werden oder ersatzhalber eintreten) und mit „wir“, „uns“ und „unsere“ SCENIC gemeint. Überschriften in diesen Bedingungen sollen ausschließlich die Übersicht erleichtern und in keiner Weise für den Inhalt oder die Auslegung der Klauseln bindend sein. Die Reisebedingungen entfalten ihre Wirksamkeit, wenn die Reisebedingungen dem Reisegast vor oder bei Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt werden. Die Reisebedingungen werden dem Reisegast in der Reisebroschüre beigefügt / im Reisebüro ausgehändigt und zusätzlich per E-Mail zusammen mit der Eingangsbestätigung der Buchungsanfrage nochmals zur Verfügung gestellt. § 2 REISEVERTRAG, VERTRAGSSCHLUSS 1) Mit der Buchung einer Reise bietet der Reisegast SCENIC den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an (Buchungsanfrage). Die Buchung kann schriftlich, oder mündlich erfolgen. Elektronische Buchungen (per E-Mail oder im Internet) erfolgen direkt bei SCENIC oder über Reisebüros bzw. deren elektronische Buchungsportale, die SCENIC mit der Vermittlung ihrer Reisen beauftragt hat. Bei elektronischen Buchungen stellt eine elektronische Eingangsbestätigung der Buchung keine Annahme des Vertragsangebots des Reisegastes dar. 2) Die Anmeldung erfolgt durch den Reisegast als Anmelder, der als Ansprechpartner fungiert, jedoch auch für alle anderen in der Buchung aufgeführten Reisegäste. Der Reisegast hat für alle Vertragsverpflichtungen von mitreisenden Reisegästen, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte eigene Erklärung übernommen hat. 3) Der Reisevertrag kommt ausschließlich mit dem Zugang einer schriftlichen Buchungsbestätigung (booking advice) von SCENIC mit Wirkung für alle in der Anmeldung benannten Reisegäste und auf Grundlage der Leistungsbeschreibung in der Reisebestätigung/Rechnung und diesen Reisebedingungen zustande. 4) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von dem Inhalt der Buchung ab, liegt hierin ein neues Angebot an den Reisegast. SCENIC ist hieran 10 Tage ab Zugang der Buchungsbestätigung gebunden. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn der Reisegast das Angebot innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Reiseantritt annimmt. 5) SCENIC weist darauf hin, dass nach den deutschen gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht, sondern lediglich die gesetzlichen oder vertraglichen Rücktritts- und Kündigungsrechte bestehen. § 3 LEISTUNGSUMFANG 1) Die Leistungsverpflichtung von SCENIC umfasst die Beförderung und Unterbringung sowie etwaige weitere Leistungen für die angemeldeten Reisegäste und ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Reisebroschüre/Katalog bzw. der Reiseausschreibung einschließlich sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen. Nebenabreden oder sonstige abweichende Vereinbarungen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch SCENIC. 2) Buchungsstellen (zum Beispiel Reisebüros, Reiseveranstalter) und (Dienst-)Leistungserbringer (zum Beispiel Hotels, Transportunternehmen) sind nicht von SCENIC bevollmächtigt, Arrangements zu treffen, Informationen bereitzustellen oder Änderungen vorzunehmen. 3) Werden dem Reisegast Hotel- oder lokale Broschüren oder sonstige Informationen durch die Buchungsstelle ausgehändigt, berühren die darin enthaltenen Informationen nicht die mit SCENIC vereinbarten Reiseleistungen, sofern dies nicht ausdrücklich mit SCENIC vereinbart und von SCENIC bestätigt wird. § 4 REISEPREIS UND ZAHLUNG, SICHERUNGSSCHEIN 1) Der Reisepreis basiert auf der Kreuzfahrt-Kabinenkategorie gemäß den Angaben in der mit der für den Zeitpunkt der Reisebuchung gültigen Reisebroschüre/-katalog bzw. der Reiseausschreibung samt aller darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen. Upgrades zu anderen Kabinentypen können gegen Aufpreis verfügbar sein. Bitte beachten Sie, dass Wünsche in Bezug auf bestimmte Kabinennummern nur unverbindliche Anfragen darstellen und nicht garantiert werden können. Sie sind verpflichtet, den Preis Ihrer gewählten Reise zum Zeitpunkt der Buchung zu überprüfen. Ausreisegebühren sind nicht im Reisepreis enthalten. Diese zahlt der Reisegast direkt vor Ort. 2) Die Bezahlung des Reisepreises erfolgt per Kreditkarte oder Banküberweisung direkt an SCENIC. Sofern nicht mit SCENIC anders ausdrücklich vereinbart, haben Zahlungen an vermittelnde Reisebüros keine schuldbefreiende Wirkung. 3) Zur Absicherung der Zahlungen der Reisegäste hat SCENIC eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Der Sicherungsschein wird Ihrer Buchungsbestätigung beigefügt. 4) Nach Vertragsschluss und Erhalt des Sicherungsscheins ist pro Reisegast eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Diese beträgt eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises. Die Anzahlung muss innerhalb von sieben (7) Tagen mittels Banküberweisung oder Kreditkarte auf das in der Reisebestätigung angegebene Konto von SCENIC erfolgen. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist. Bei Buchungen ab 30 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort nach Erhalt des Sicherungsscheins fällig. 5) Die elektronischen Reiseunterlagen werden nach Eingang der vollständigen Zahlung und dem Vorliegen der vollständigen Passdaten der von dem Reisegast (Anmelder) angemeldeten Reiseteilnehmer zugesandt. § 5 ZAHLUNGSVERZUG 1) Kommt der Reisegast seinen Zahlungsverpflichtungen nicht innerhalb der festgelegten Fristen nach, kann SCENIC nach einer erfolglosen Mahnung mit Nachfrist vom Reisevertrag zurücktreten und Entschädigung in Form einer Entschädigungszahlung (Stornogebühr) gemäss § 10 dieser Reisebedingungen verlangen. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt dem Reisegast unbenommen. SCENIC behält sich vor, die durch die Nicht- bzw. die unvollständige Zahlung anfallenden Mehrkosten (z.B. Bankgebühren, Rücklastschriftgebühren, Inkassogebühren) weiter zu belasten und bei erfolgter Mahnung Mahnkosten zu erheben. 2) Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises hat der Reisegast keinen Anspruch auf die Reiseunterlagen und die Erbringung von Reiseleistungen durch SCENIC. Die Reiseunterlagen, die dem Reisegast einen Rechtsanspruch gegenüber den (Dienst-)Leistungserbringern auf Durchführung der Reise einräumen, werden grundsätzlich nur bei vollständiger Bezahlung des Reisepreises ausgehändigt. § 6 LEISTUNGSÄNDERUNGEN 1) Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, vor der Bestätigung Ihrer Reise aus sachlichen Gründen Änderungen bei den angegebenen Preisen und Informationen zu den vertraglichen Reiseleistungen, Änderungen der Katalogangaben bzw. der Reiseausschreibung, vorzunehmen und insbesondere Fehler zu korrigieren. Über alle Änderungen wird SCENIC den Reisegast selbstverständlich vor Vertragsschluss informieren. 2) Änderungen von Reiseleistungen im Hinblick auf den Inhalt des abgeschlossenen Reisevertrags, die nach Abschluss des Vertrages notwendig werden - dies gilt insbesondere aber nicht ausschließlich, wenn deren Ursache auf die besonderen Gegebenheiten der Schifffahrt zurückzuführen ist - sind zulässig. Voraussetzung hierfür ist, dass die Änderungen unerheblich im Sinne von §651 f Abs. 2 BGB sind, von SCENIC nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, angemessen sind und nicht die Gesamtgestaltung/den Gesamtcharakter der gebuchten Reise berühren. Das Gleiche gilt insbesondere auch für Änderungen der Fahrt- und Liegezeiten und/oder der Routen (insbesondere aus Sicherheits- oder Witterungsgründen), über die allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän entscheidet. Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Reisegastes bleiben unberührt. SCENIC bzw. Ihre Agenten informiert den Reisegast auf einem dauerhaften Datenträger (etwa per Brief, Fax oder E-Mail) klar, verständlich, in hervorgehobener Weise unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund und vor Reisebeginn über eine solche Leistungsänderung gemäß § 651f Abs. 2 BGB. Bei Widersprüchen ist die Reisebestätigung ausschlaggebend. 3) Kann SCENIC die Reise nach Abschluss des Vertrages nur bei wesentlicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften von Reiseleistungen oder bei Abweichungen von vom Reisegast gewünschten besonderen Anforderungen, die Vertragsbestandteil geworden sind, erbringen, so ist SCENIC berechtigt, dem Kunden vor Reisebeginn eine entsprechende Vertragsänderung oder wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Reise (Ersatzreise) anzubieten (§ 651g BGB). SCENIC kann den Reisegast innerhalb einer angemessenen Frist vor Antritt der Reise auffordern, wesentliche Abweichungen vom Inhalt des Vertrages zu akzeptieren, oder den Rücktritt vom Vertrag ohne Zahlung einer Stornierungsgebühr zu erklären. Über diese Frist klärt SCENIC den Reisegast in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf. Der Reisegast kann auf die Mitteilung reagieren, indem er entweder der Vertragsänderung zustimmt, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangt, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktritt. Wenn der Reisegast nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben jedoch unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 4) Mehrkosten, die aufgrund einer von SCENIC nicht zu vertretenden Quarantäne entstehen, sind vom Reisegast selbst zu tragen bzw. zu ersetzen. 5) Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass seitens der Fluggesellschaften die Vergabe von Sitzplätzen auf den jeweiligen Kontingenten limitiert ist. Änderungen hinsichtlich eines vorab reservierten Sitzplatzes sind seitens der Fluggesellschaft bis kurz vor Abflug möglich. Weiterhin ist eine Sitzplatzreservierung erst frühestens mit Bekanntgabe der Flugzeiten möglich. Insbesondere die sogenannten XL-Seats an den Notausgängen mit mehr Beinfreiheit sind zudem aufgrund von Sicherheitsvorschriften der Behörden nicht für alle Personenkreise reservierbar. § 7 ÄNDERUNGEN DER REISEROUTE 1) Nach Reiseantritt informiert SCENIC die Reisegäste unverzüglich innerhalb einer angemessenen Frist über Änderungen der Reiseroute ihrer Hochsee- oder Flusskreuzfahrt (im Folgenden werden sowohl Hochseekreuzfahrten als auch Flusskreuzfahrten als „Kreuzfahrt“ bezeichnet). 2) Umstände, die zu einer Änderung der Reiseroute oder Kreuzfahrt insbesondere aus Sicherheits- und Witterungsgründen führen können, sind zum Beispiel hohe oder niedrige Wasserstände bei einem Wasserlauf oder Hafen, geschlossene Häfen, geschlossene Schleusen, Stürme, Sturmwarnungen und unvorhergesehene Umstände, die ausserhalb der Kontrolle von SCENIC liegen. Änderungen der Reiseroute oder Kreuzfahrt können zusätzlich umfassen: a) Den Einsatz von Ersatzschiffen für einen Teil der oder die gesamte Kreuzfahrt b) Kabinenänderungen auf einem Schiff c) Zusätzliche Ein- und Ausschiffungen d) Änderungen der angelaufenen Ziele, Abfahrts- und Ankunftszeiten e) Verkürzungen oder Verlängerungen der Aufenthaltszeiten an einem bestimmten Ort Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt. § 8 PREISÄNDERUNGEN 1) SCENIC behält sich das Recht vor, den angegebenen und mit der Buchung bestätigten Preis unter den folgenden Bedingungen zu ändern: a) Zwischen dem Abschluss des Reisevertrages und dem vereinbarten Reisedatum liegen mehr als 20 Tage und die zu dem Anstieg bzw. der Erhöhung führenden Umstände sind nach Abschluss des Vertrages eingetreten, und die Preiserhöhung beschränkt sich auf die Weitergabe der gestiegenen Kosten und Gebühren aus der Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, der Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder der Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse. b) Im Fall einer sitzplatzbasierten Erhöhung kann SCENIC den zusätzlichen Betrag vom betreffenden Reisegast verlangen. In anderen Fällen werden die von der Transportgesellschaft pro Transportmittel verlangten zusätzlichen Transportkosten durch die Anzahl der Plätze des vereinbarten Transportmittels geteilt. SCENIC kann die daraus resultierende Erhöhung für den Einzelplatz vom Reisegast verlangen. c) SCENIC informiert den Reisegast auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe und wird hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Reisegastes nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. 2) Im Fall einer Preiserhöhung von mehr als 8 % kann SCENIC den Reisegast auffordern, entweder das Angebot in Bezug auf die Preiserhöhung anzunehmen oder vom Reisevertrag ohne Zahlung einer Stornierungsgebühr rechtzeitig (wie von SCENIC festgelegt) zurückzutreten. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Nach Ablauf der von SCENIC festgelegten Frist gilt das Angebot bezüglich der Preiserhöhung als angenommen, wenn der Reisegast nicht den Rücktritt erklärt. SCENIC kann dem Reisegast im Angebot über die Preiserhöhung auch eine alternative Reise anbieten. 3) SCENIC ist verpflichtet, dem Reisegast eine Reduzierung des Reisepreises zu gewähren, wenn und in dem Umfang, in dem sich die vorgenannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach dem Abschluss des Vertrages und vor Beginn der Reise geändert haben, falls dies zu geringeren Kosten für SCENIC führt. Hat der Reisegast mehr als den danach fälligen Betrag bezahlt, muss SCENIC den überzahlten Betrag erstatten. SCENIC kann jedoch die tatsächlich angefallenen administrativen Kosten von dem zu erstattenden Betrag abziehen. Auf Verlangen des Reisegastes muss SCENIC nachweisen, dass die administrativen Kosten angefallen sind. § 9 UMBUCHUNG, ÜBERTRAGUNG DER REISE AUF DRITTE 1) Falls der Reisegast nach Vertragsabschluss und vor Antritt der Reise Änderungen des Vertrages (wie z. B. Reisedaten, Reiseziel, Unterkunft, Transportmittel, Abflughäfen) verlangt, wird sich SCENIC bemühen, dem Wunsch des Reisegastes nachzukommen. Ein Anspruch auf Änderung bzw. Umbuchung besteht nicht. Erfolgt eine Umbuchung unter Beibehaltung des Gesamtzuschnitts der Reise (insbesondere unter Beibehaltung der Reisedauer und des Reisepreises) auf Wunsch des Reisegastes, erhebt SCENIC eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 EUR pro Reisegast. Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. 2) Vor Antritt der Reise kann der Reisegast schriftlich erklären, dass ein Dritter an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten des Pauschalreisevertrags eintritt. Die Erklärung muss spätestens sieben Tage vor Reiseantritt bei SCENIC eingegangen sein. SCENIC kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den vertraglichen Reiseanforderungen nicht entspricht oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der bisherige Reisegast und der eingetretene Reisegast (Dritter) gegenüber SCENIC als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten. SCENIC kann die Erstattung von Mehrkosten fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihm tatsächlich entstanden sind. SCENIC wird dem Reisegast einen Nachweis darüber erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. 3) Bei Linienflügen ist ein Passagierwechsel nur bei vorheriger Stornierung und gleichzeitiger Neubuchung und Verfügbarkeit möglich. Die Regelungen aus § 10 (Rücktritt des Reisenden) gelten in diesem Fall entsprechend. § 10 RÜCKTRITT DES REISENDEN 1) Der Reisegast ist berechtigt, von seiner Reise vor Reiseantritt jederzeit durch Erklärung gegenüber seinem Reisebüro/Agenten oder direkt gegenüber SCENIC zurückzutreten (RÜCKTRITT bzw. STORNO). Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Zeitpunkt ist der rechtzeitige Eingang der Rücktrittserklärung bei SCENIC oder beim Reisebüro/Agent. Tritt der Reisegast vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, hat SCENIC Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, es sei denn, der Rücktritt ist von SCENIC zu vertreten oder es treten am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auf, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich im Sinne dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der von SCENIC ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was SCENIC durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Reisegastes im Verhältnis zum Reisebeginn und nach der Art der gebuchten Reise differenziert und pauschaliert. Danach kann SCENIC kann für jeden angemeldeten Reisegast eine Entschädigung gemäss den folgenden Sätzen verlangen: - Bis 150 Tage vor Reisebeginn 3% des Reisepreises - 149 bis 50 Tage vor Reisebeginn 20% des Reisepreises - 49 bis 30 Tage vor Reisebeginn 30% des Reisepreises - 29 bis 22 Tage vor Reisebeginn 40% des Reisepreises - 21 bis 15 Tage vor Reisebeginn 60% des Reisepreises - ab dem 14. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises - Nichterscheinen, Stornierung am Tag des Reisebeginns und bei nachträglicher Stornierung 95% des Reisepreises 2) Entschädigungs-/Stornierungsgebühren sind sofort fällig. 3) Im Falle der teilweisen Stornierung eines vollzahlenden Reiseteilnehmers aus einer Kabine mit gebuchter Zweibettbelegung mit der Folge, dass der verbleibende Reiseteilnehmer die gebuchte Kabine als Einzelkabine nutzt, stehen SCENIC die Stornokosten nach vorstehender Tabelle, jedoch mindestens eine pauschale Entschädigung von 80% des anteiligen Reisepreises zu. Gleiches gilt, wenn ein vollzahlender Reiseteilnehmer aus einer Kabine mit gebuchter Mehrbettbelegung teilstorniert mit der Folge, dass die ursprüngliche komplette Mehrbettbelegung in der dafür vorgesehenen Kabine nun durch eine geringere Anzahl von Personen genutzt wird. In diesem Fall behält sich SCENIC das Recht vor, eine Umbuchung der Kabine vorzunehmen. 4) Werden SCENIC von (Dienst-)Leistungserbringern, insbesondere Transportunternehmen, höhere Gebühren in Rechnung gestellt, können Stornierungsgebühren bis zur Höhe des Reise- bzw. Flugpreises anfallen. Bei abweichenden Stornierungsbedingungen und Regelungen für Stornierungsgebühren von an der Reise beteiligten externen (Dienst-)Leistungserbringern gelten deren Stornierungsbedingungen, wenn dies in der Buchungsbestätigung ausdrücklich angegeben ist. 5) SCENIC behält sich das Recht vor, anstelle der vorstehenden Pauschalentschädigung eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu verlangen, sofern SCENIC nachweist, dass SCENIC wesentlich höhere als durch die Pauschale abgedeckte Kosten entstanden sind. In diesem Fall hat SCENIC die geltend gemachte Entschädigung unter Berücksichtigung der Einsparungen im Einzelnen zu beziffern und nachzuweisen. 6) Der Reisegast ist berechtigt SCENIC nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder wesentlich geringer entstanden ist als die in der im Einzelfall anzuwendenden Pauschale ausgewiesene Kosten. 7) Der Reisegast wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Abschluss einer Reiseversicherung mit Reiserücktrittsschutz empfohlen wird. Der Abschluss einer Reiseversicherung mit Reiserücktrittsschutz ist jedoch nicht im Reisepreis enthalten. § 11 RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH SCENIC 1) SCENIC behält sich das Recht vor, in den folgenden Fällen vor Reisebeginn ganz oder teilweise vom Reisevertrag zurückzutreten bzw. nach Reisebeginn den Reisevertrag ganz oder teilweise kündigen: a) Bei Nichterreichung einer vorgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn SCENIC die Mindestteilnehmerzahl in der jeweiligen Reisebeschreibung angegeben und einen Zeitpunkt festgelegt hat, bis zu dem die Erklärung dem Reisegast vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn zugegangen sein muss, und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die letzte Rücktrittsfrist angibt oder auf die entsprechenden Angaben in der Reiseanzeige verweist. SCENIC ist verpflichtet, dem Reisegast die Absage der Reise unverzüglich mitzuteilen, wenn klar ist, dass die Reise wegen der Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt werden kann. Der Rücktritt (vom Vertrag) ist dem Reisegast bei Reisen, die länger als sechs Tage dauern, spätestens 20 Tage vor Reiseantritt, bei Reisen von zwei bis sechs Tagen bis sieben Tage vor Reiseantritt mitzuteilen. Sollte zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, wird SCENIC unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. b) Wenn die Erfüllung des Reisevertrags durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände gem. § 561h Abs. 4 BGB gehindert wird, hat SCENIC den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Ist die Beförderung des Reisegastes an den Ort der Abreise oder an einen anderen Ort, auf den sich die Parteien geeinigt haben (Rückbeförderung), vom Vertrag umfasst und aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände nicht möglich, hat SCENIC nach § 651 k Abs. 4 BGB, vorbehaltlich der Ausnahmen aus § 651 k Abs. 5 BGB, die Kosten für eine notwendige Beherbergung des Reisegastes für einen höchstens drei Nächte umfassenden Zeitraum zu tragen. Im Fall von 1a) und 1b) offeriert SCENIC ein FUTURE TRAVEL CREDIT voucher (FTC) dem Reisegast. 2) Im Falle der Nichtzahlung des Reisepreises bei Fälligkeit nach erfolgloser Mahnung unter Fristsetzung gem. Abschnitt § 5 (Zahlungsverzug). 3)Ferner kann SCENIC vor oder nach Beginn der Reise von dem Reisevertrag ganz oder teilweise zurücktreten oder den Reisevertrag ganz oder teilweise ohne Einhaltung von Fristen kündigen, wenn a) der geistige oder körperliche Zustand eines Reisegastes eine Reise bzw. Weiterreise nicht zulässt, weil dieser den Reisegast reiseunfähig macht oder eine Gefahr für den Reisegast selbst oder jemanden sonst an Bord darstellt. In solch einem Fall kann die Beförderung verweigert oder die Urlaubsreise des Reisegastes jederzeit abgebrochen werden. Für evtl. entstehende Mehrkosten steht SCENIC nicht ein. Gleiches gilt, wenn eine geistige oder körperliche Behinderung eine besondere Betreuung des Reisegastes erfordert, die über die vertraglich vereinbarten Leistungen von SCENIC hinausgeht, und der Reisegast keine diese Betreuung übernehmende Begleitperson hat. b) wenn der Reisegast Waffen, Munition, explosive oder feuergefährliche Stoffe und Ähnliches an Bord bringt; ferner, wenn er illegale Drogen konsumiert oder an Bord bringt bzw. Straftaten begeht. Eine berechtigte Kündigung liegt auch im Fall des Versuchs des Vorgenannten vor. c) wenn der Reisegast unter falschen Angaben zur Person, zur Adresse und zum Ausweisdokument gebucht hat. d) wenn der Reisegast die Durchführung der Reise trotz einer Abmahnung von SCENIC so nachhaltig stört oder sich in einem Umfang vertragswidrig verhält, dass die sofortige Kündigung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesen Fällen kann der Reisegast von der Reise ausgeschlossen werden. SCENIC behält den Anspruch auf den Reisepreis; dabei werden der Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile berücksichtigt, die SCENIC aus einer anderweitigen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erwachsen. Etwaige Mehrkosten für die Rückreise gehen zu Lasten des Reisegastes. 4) An Bord gilt eine Bordordnung, die vom Reisegast uneingeschränkt zu beachten und einzuhalten ist. Der Kapitän ist für das Schiff, die Reisegäste und die Besatzung verantwortlich. Im Rahmen der seemännischen Führung des Schiffes, der Gewährleistung der Sicherheit, sowie in Bezug auf die Einhaltung der Bordordnung hat der Kapitän die alleinige Entscheidungsbefugnis und ist damit berechtigt, Reisegast entschädigungslos von Bord zu weisen. Dies gilt auch für während der Reise auftretende Fälle gemäß § 11 Abs. 3). § 12 MEDIZINISCHE VERSORGUNG, SCHIFFSARZT 1) Das Vorhandensein eines Schiffsarztes ist nur dann geschuldet, wenn dies in der Reiseausschreibung ausdrücklich vorgesehen ist. Die Leistungen des Schiffsarztes sind keine vertraglichen Leistungen von SCENIC. Der Schiffsarzt führt seine Tätigkeit selbstständig und eigenverantwortlich durch und unterliegt keinerlei Weisungen seitens SCENIC oder der Schiffsbesatzung. Der Reisepreis umfasst keinerlei Leistungen des Schiffsarztes; diese sind ausschließlich vom Reisenden selbst diesem gegenüber zu vergüten. SCENIC schuldet keine Informationen über die Möglichkeiten der Behandlung auf Krankenschein bzw. Kosten gesetzlicher Krankenkassen und/oder entsprechende Erstattungen durch gesetzliche oder private Krankenkassen. Der Schiffsarzt ist weder Erfüllungs- noch Verrichtungsgehilfe von SCENIC. SCENIC haftet nicht für die Erreichbarkeit und Verfügbarkeit des Schiffsarztes, für die Einhaltung bestimmter Sprech- und Behandlungszeiten, für unterlassene Behandlungen oder Hilfeleistungen oder für Behandlungsfehler. 2) Bei der Behandlung auf dem Schiff handelt es sich um eine Behandlung, die einem Arztbesuch im Ausland gleichkommt (z.B. in der Schweiz, Bahamas, Myanmar, Vietnam). Die Bezahlung erfolgt per Bordkarte, eine Abrechnung per Versichertenkarte ist nicht möglich. SCENIC haftet nicht für die teilweise oder vollständige Erstattungsfähigkeit der Behandlungskosten durch die jeweilige Krankenversicherung des Reisenden. 3) Eine umfangreiche Krankenbehandlung ist an Bord nur eingeschränkt möglich. Dialysen und zahnmedizinische Behandlungen können nicht an Bord durchgeführt werden. Das Sortiment in der Bordapotheke ist für allgemeine Erkrankungen sowie zur Erst-Notfallbehandlung ausgestattet. Im medizinischen Notfall wird der Patient ausgeschifft und in ein nahegelegenes Krankenhaus an Land gebracht. Die damit verbundenen Kosten trägt der Reisegast/Patient. Gäste, die sich in ärztlicher Behandlung befinden, sollten ihre Krankenunterlagen mit sich führen. 4) SCENIC empfiehlt den Reisegästen vor Antritt der Reise sich nach den Leistungen ihrer Krankenversicherung bei Auslandsreisen zu erkundigen oder eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, welche auch dem Reisegast Versicherungsschutz für die mit einer Kreuzfahrt verbundenen Risiken bietet, einschliesslich Kosten einer medizinischen Versorgung sowie Kosten und Ausgaben, die dem Reisegast aufgrund einer Evakuierung aus medizinischen Gründen entstehen, die möglicherweise aus entlegenen Gebieten erforderlich werden kann. 5) SCENIC übernimmt keine Haftung für die Bereitstellung einer medizinischen Versorgung oder die Angemessenheit von möglicherweise geleisteten Pflege-/Betreuungsleistungen. § 13 REISEBESCHRÄNKUNGEN FÜR WERDENDE MÜTTER UND SÄUGLINGE SOWIE FÜR PERSONEN MIT EINGESCHRÄNKTER MOBILITÄT, REISENDE MIT BESONDEREN BEDÜRFNISSEN UND BEFÖRDERUNGSAUSSCHLÜSSE, MINDERJÄHRIGE 1) Für den Fall, dass beim Reisegast oder Mitgliedern seiner/ihrer Reisegesellschaft - m edizinische Gegebenheiten oder vergleichbare Umstände, - e ine Schwangerschaft, - k örperliche Beeinträchtigungen, oder - b esondere Anforderungen aufgrund medizinischer Gegebenheiten oder Umstände, vorliegen, die Auswirkungen auf seine/ihre Reise haben könnten (einschließlich solcher, die den Buchungsprozess betreffen), hat der Reisegast SCENIC schriftlich darüber und über sämtliche von ihm/ihr benötigten medizinischen
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