Kabinengrösse geben lediglich Anhaltspunkte und können sich ändern. 4) Lärm, Vibrationen und Gerüche Obwohl wir angemessene Massnahmen ergreifen, um Lärm, Vibrationen und Gerüche auf unseren Schiffen möglichst gering zu halten, erkennen Sie an und akzeptieren, dass eine Reihe von Geräuschen, Vibrationen und gelegentlichen Gerüchen auf Schiffen auftreten können und dass wir Ihnen gegenüber in Bezug auf solche Geräusche, Vibrationen oder Gerüche nicht haftbar gemacht werden können. 5) Dock-Position Während eines Hafenaufenthalts können Schiffe nebeneinander andocken und die Sicht behindern. 6) Kreuzfahrtdirektor Jede Kreuzfahrt wird von einem erfahrenen englischsprachigen Kreuzfahrtdirektor begleitet. Er ist da, um für Ihren Komfort zu sorgen, Ihre Fragen zu beantworten und Ihren Urlaub entspannt und erinnerungswürdig zu gestalten. Die Kreuzfahrtdirektoren sind angestellte Mitarbeiter von SCENIC. 7) Elektrizität und WiFi An Bord ist kostenloses Wi-Fi verfügbar, allerdings fahren Schiffe in nationalen und internationalen Gewässern. Die Verbindungsgeschwindigkeit über Wi-Fi kann deshalb manchmal langsam sein, je nachdem, wo sie sich gerade befindet. Es kann Fälle geben, in denen kein Signal verfügbar ist. Wir garantieren nicht für die Verfügbarkeit und Qualität von Internetverbindungen, ferner wird für eventuell auftretende Probleme keine Haftung übernommen. 8) Stromversorgung an Bord Die Stromspannung an Bord beträgt 220 Volt – Sie benötigen einen Universal-Reise-Steckeradapter, um Ihre elektrischen Geräte benutzen zu können. 9) Besichtigungen, Ausflüge und besondere Aktivitäten a) Besichtigung von Sehenswürdigkeiten (Sightseeing): Bei vielen historischen Städten und Orten können Besichtigungen nur zu Fuß unternommen werden, weil sie mit dem Reisebus nicht zugänglich sind. Es ist deshalb ein angemessenes Maß an Fitness erforderlich, da die Besichtigungstour die Bewältigung von Stufen und langen Strecken zu Fuß über unebenes Gelände beinhalten kann; b) Ausflüge in Bergregionen (Mountain Excursions): Einige Landausflüge beinhalten Ausflüge in die Berge in große Höhen. c) Discovery-Erlebnisse (Discovery Experiences): Für die Teilnahme an den meisten Touren ist ein angemessenes Maß an Mobilität erforderlich. Discovery-Erlebnisse, einschliesslich, aber nicht darauf beschränkt, Touren mit dem Schlauchboot, unterliegen der behördlichen Genehmigung und den vorherrschenden Wetterbedingungen. Die Touren können während der Kreuzfahrt bei Ihrem Kreuzfahrtdirektor gebucht werden, wobei ihre Durchführung von der Verfügbarkeit sowie saisonalen und betrieblichen Faktoren abhängt. Bei einigen Aktivitäten besteht eine obligatorische Mindest- bzw. Höchstteilnehmerzahl für die Durchführung. d) Für Expeditionen in die Arktis und Antarktis, sowie Ausflüge in Bergregionen (Mountain Excursions) und Discovery-Erlebnisse (Discovery Experiences) (z. B. per Schlauchboot, Kajak, Helikopter, E-Bike, Tauchboot oder mit Scuba-Tauchausrüstung) ist ein geeignetes Maß an körperlicher Fitness und Gesundheit seitens der Teilnehmer erforderlich. Es wird empfohlen, dass sich die Reisegäste vor der Buchung an einen Arzt wenden, um sicherzustellen, dass ein angemessenes Maß an körperlicher Fitness und ein guter Gesundheitszustand für die betreffende Reise gegeben ist. e) Die in der Broschüre aufgeführten Ausrüstungen für Sport- und Wasseraktivitäten sind möglicherweise nicht in allen Häfen erhältlich bzw. hängen von der Verfügbarkeit ab. f) Die Durchführung aller Ausflüge/Touren hängt davon ab, dass wir eine Mindestzahl von Buchungen erhalten. Wird die Mindestbuchungszahl nicht erreicht, kann ein vorgesehener Ausflug/Tour von uns storniert oder geändert werden. 10) Drohnen a) Allgemeines Verbot: Sofern sie nicht von uns oder einem Veranstalter als Teil einer organisierten Aktivität während Ihrer Reise zur Verfügung gestellt werden, ist die Nutzung von Drohnen zu allen Zeiten streng verboten. b) Sie sollten sich auch darüber im Klaren sein, dass neben dem Verbot in Absatz a) der Einsatz von Drohnen an vielen Orten gesetzlich geregelt oder untersagt ist und dass die gesetzeswidrige/illegale Nutzung zu einer Festnahme oder strafrechtlichen Verfolgung durch die zuständigen Behörden führen kann. c) Wenn wir oder ein Veranstalter Ihnen erlauben, eine Drohne im Rahmen einer organisierten Aktivität während Ihrer Reise zu betreiben, müssen Sie sämtlichen Anweisungen des Leiters der betreffenden Aktivität strikt Folge leisten. 11) Bilder, Abbildungen und Karten a) Sofern nicht anders angegeben, geben wir keine Zusicherungen in Bezug auf die Einrichtungen, Qualität oder Abmessungen von Unterkünften oder Kreuzfahrtschiffen ab. Alle Bilder dienen nur zu Illustrationszwecken und können vom tatsächlichen Produkt oder den tatsächlich verfügbaren Gegebenheiten abweichen; einige Bilder können zu Reproduktionszwecken auch digital bearbeitet worden sein. b) Karten oder Darstellungen von Kreuzfahrtrouten, die in Kreuzfahrt- oder anderen Broschüren enthalten sind, dienen lediglich als Anhaltspunkte und sollten nicht als die tatsächliche Route während der Kreuzfahrt angesehen werden. Die tatsächliche Reiseroute ergibt sich aus den Reiseunterlagen. 12) Gepäck Reisegäste haben Anspruch auf einen Koffer pro Person. Der Koffer darf die Maße 76,2 x 53,3 x 27,9 cm nicht überschreiten und höchstens 23kg wiegen. 13) Rauchen an Bord Das Rauchen ist auf die gekennzeichneten Raucherbereiche beschränkt und in den Kabinen bzw. auf den Balkonen und Terrassen nicht gestattet. 14) (Reise-)Versicherungen Bitte lesen Sie Ihre (Reise-)Versicherungspolicen sorgfältig durch und nehmen Sie sie auf Ihre Reise mit. Es liegt in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass der von Ihnen abgeschlossene Versicherungsschutz für Ihre besonderen Bedürfnisse geeignet und angemessen ist. § 18 (DIENST-)LEISTUNGSERBRINGER Viele der Leistungen, aus denen Ihre Reise besteht, werden von (Dienst-)Leistungserbringern erbracht. Diese (Dienst-) Leistungserbringer erbringen die Leistungen gemäss ihren eigenen Geschäftsbedingungen. Einige dieser Geschäftsbedingungen können die Haftung des (Dienst )Leistungserbringers Ihnen gegenüber beschränken oder ausschliessen, in der Regel gemäss den anwendbaren internationalen Abkommen. Kopien der relevanten Teile dieser Geschäftsbedingungen und der internationalen Abkommen sind auf Anfrage bei uns oder dem betreffenden (Dienst-) Leistungserbringer erhältlich. § 19 INFORMATIONS-/REISEPASS-, VISA- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN 1) Der Reisegast hat alle Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und Reisebestimmungen (Vorschriften) der Länder und Häfen, die von der Reise berührt werden, sowie alle Regeln und Anweisungen von SCENIC und ihren Beauftragten zu befolgen. 2) SCENIC bzw. das Reisebüro/Agent informiert Staatsangehörige aus Deutschland, bei denen keine besonderen Verhältnisse (z.B. doppelte Staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass, Flüchtlingsausweis) gegeben sind, über allgemeine Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z.B. doppelte Staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit, Voreintragungen im Pass) vorliegen. Staatsangehörige anderer EU-Länder und Angehörige anderer Staaten wenden sich bitte an das für sie zuständige Konsulat oder SCENIC. 3) SCENIC informiert den Reisegast über die allgemeinen Pass- und Visabestimmungen sowie über gesundheitsbehördliche Formalitäten des Ziellandes, einschliesslich der ungefähren Fristen für die Einholung gegebenenfalls erforderlicher Visa vor Vertragsabschluss sowie über Änderungen, die sich vor Reiseantritt ergeben können. 4) Der Reisegast ist für die Beschaffung und das Mitführen notwendiger Reisepapiere (z.B. Visa, Impfzeugnisse), eventuelle Impfungen sowie die Einhaltung von Zoll- und Devisenvorschriften selbst verantwortlich, es sei denn, dass sich SCENIC ausdrücklich zur Beschaffung etwaiger Visa, Bescheinigungen usw. verpflichtet hat. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten sowie Strafen, Bußgelder und Auslagen, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zulasten des Reisegastes, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens SCENIC bedingt sind. Der Reisegast ist verpflichtet, Geldbeträge, die SCENIC in diesem Zusammenhang zahlen oder hinterlegen muss, sofort zu erstatten. 5) SCENIC ist im Fall des Verstoßes gegen bzw. der Nichteinhaltung von Pass-, Visa-, Gesundheits- oder sonstigen Einreisebestimmungen, insbesondere auch bei der nicht fristgerechten Zurverfügungstellung der Manifestdaten berechtigt, den Transport des Reisegastes zu verweigern und die entsprechenden Entschädigungspauschalen aus § 10 dieser Reisebedingungen zu verlangen. Dem Reisegast steht in diesem Fall das Recht zu, SCENIC nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist. 6) SCENIC empfiehlt, dass Minderjährige, die ohne Eltern reisen, eine schriftliche Einverständniserklärung ihrer Eltern mit sich führen sollten. In vielen Ländern kann es zu Einschränkungen oder einer Verweigerung der Einschiffung kommen, wenn man ein solches Dokument nicht vorweisen kann. Die Einverständniserklärung sollte mindestens in englischer Sprache, der Vorsicht halber aber auch in der Sprache der jeweiligen Reiseländer verfasst und beglaubigt sein. Der Reisegast ist selbst dafür verantwortlich, sich bei den jeweiligen Botschaften darüber zu informieren. §20 INFORMATION ÜBER DIE IDENTITÄT DER AUSFÜHRENDEN FLUGGESELLSCHAFT SCENIC bzw. ihre Agenten wird den Reisegast über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft bzw. der ausführenden Fluggesellschaften aller im Rahmen der Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen informieren, sofern SCENIC die Flugbeförderungsleistung den Reisegästen besorgt. Die EU-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, sowie über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens) über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet SCENIC, den Fluggast zum Zeitpunkt der Buchung über die Identität der jeweils ausführenden Fluggesellschaft in Bezug auf alle während der gebuchten Reise zu erbringenden Flugtransportleistungen zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht fest, ist SCENIC verpflichtet, den Fluggast über die Fluggesellschaft oder die Fluggesellschaften zu informieren, die den Flug voraussichtlich durchführen werden. Sobald SCENIC bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss sie den Fluggast darüber informieren. Ändert sich die Fluggesellschaft, die dem Fluggast als ausführende Fluggesellschaft genannt wurde, muss SCENIC dem Fluggast den Wechsel mitteilen. SCENIC muss unverzüglich alle angemessenen Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass der Fluggast schnellstmöglich über die Änderung informiert wird. Die Liste der Fluggesellschaften mit Betriebsuntersagung in der EU („gemeinsame Liste“, früher „schwarze Liste“) ist über folgende Website abrufbar: https://ec.europa.eu/ transport/modes/air/safety/air-ban_en §21 DATENSCHUTZ SCENIC geht mit den Daten ihrer Reisegäste verantwortungsvoll um. Die personenbezogenen Daten, die Sie SCENIC zur Verfügung stellen, werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) elektronisch verarbeitet, gespeichert und genutzt, soweit dieses zur Vertragsdurchführung, zur Abwicklung der Reise, zur Kundenbetreuung oder zur Erfüllung gesetzlicher Bestimmungen erforderlich ist. Die Mitarbeiter und Beauftragten von SCENIC sind auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen verpflichtet. Das geltende Datenschutzrecht räumt den Reisegästen die folgenden Rechte bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gegenüber SCENIC ein: Auskunftsrecht der betroffenen Person ( Artikel 15 EU DSGVO), Recht auf Berichtigung (Artikel 16 EU DSGVO), Recht auf Löschung (Artikel 17 EU DSGVO), Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 EU DSGVO), Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 19 EU DSGVO), Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 EU DSGVO), Recht auf Widerruf der erteilten Einwilligung (Artikel 7 Absatz 3 EU DSGVO) und Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde (Artikel 77 EU DSGVO). Der Reisegast kann sich in Fragen des Datenschutzes per E-Mail an cruises@scenic.eu, Datenschutzbeauftragter, Herr Damien Thomas, Scenic Cruises International GmbH, Wallbrunnstrasse 24, 79539 Lörrach, Deutschland wenden. Ausführliche Informationen über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihrer Rechte finden Sie unter www.scenic.eu §22 VERFAHREN ZUR BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. SCENIC ist jedoch nicht verpflichtet sich an diesem Verfahren zu beteiligen und nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. §23 SCHLUSSBESTIMMUNGEN, ANZUWENDENDES RECHT, GERICHTSSTAND 1) Auf diese Reisebedingungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods vom 11.04.1980) Anwendung. Gegenüber Reisegästen, die als Verbraucher gelten, gilt diese Rechtswahl auch, sofern nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Reisegast seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. 2) Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben, für Personen, denen nach Abschluss des Vertrages ihr Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passivprozesse ist Lörrach. Beides gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben. 3) Soweit in diesen Reisebedingungen nichts anderes vereinbart ist, gelten im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen. 4) Die Nichtigkeit und/oder die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags und/oder diesen Reisebedingungen haben nicht die Nichtigkeit und/oder Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags oder den Reisebedingungen zur Folge. Stand der Veröffentlichung: 1. Juni 2023 Buchen Sie im Reisebüro Ihres Vertrauens oder unter emeraldcruises.eu 91
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